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Unfallverhütungsvorschrift
Neue
Unfallverhütungsvorschrift der BGN !
Die ehemalige BGV A 6 und BGV A 7 wurden in die BGV A 2 Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« zusammengefasst
Am 1. Januar 2005 trat die Unfallverhütungsvorschrift »Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A2) der Berufsgenossenschaft
Nahrung und Gaststätten in Kraft.Sie führt die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften
»Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A6) und »Betriebsärzte«
(BGV A7) in einer Vorschrift zusammen, die zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten
der neuen BGV A2 außer Kraft traten.
Die UVV »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« mit der bisherigen
Ordnungsnummer BGV A2 wird zukünftig als BGV A3 geführt.
Die Vorschrift der BGN kann hier als PDF Datei
heruntergeladen werden oder direkt auf der Internetseite der BGN www.BGN.de |
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