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Unfallverhütungsvorschrift

Neue Unfallverhütungsvorschrift der BGN !
Die ehemalige BGV A 6 und BGV A 7 wurden in die BGV A 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« zusammengefasst

Am 1. Januar 2005 trat die Unfallverhü­tungsvorschrift »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A2) der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten in Kraft.Sie führt die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften »Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A6) und »Betriebsärzte« (BGV A7) in einer Vorschrift zusammen, die zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten der neuen BGV A2 außer Kraft traten.

Die UVV »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« mit der bisherigen Ordnungsnummer BGV A2 wird zukünftig als BGV A3 geführt.

Die Vorschrift der BGN kann hier als PDF Datei heruntergeladen werden oder direkt auf der Internetseite der BGN www.BGN.de



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